Landesagrarausschuss der CDU-NRW bekennt sich klar zur ernährungssichernden Landwirtschaft
Die Getreidepreise auf den Weltmärkten entwickeln sich rasant. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass in der Ukraine Arbeiten der Bestellung und der Pflege der Getreidebestände durchgeführt werden können. Dieses wird zu einer enormen Verknappung führen. Unter diesen Umständen ist es nicht sinnvoll, 4 % der Getreideanbaufläche in Europa ab 2023 stillzulegen. Für NRW sind das alleine ca. 50.000 ha oder ca. 400.000 t Getreide, die auf diesen Flächen angebaut werden könnten. „Ernährungssicherheit muss jetzt ernst genommen werden und das erreichen wir nicht, indem Flächen in Gunststandorten stillgelegt werden“, verdeutlichte Markus Höner. Bezogen auf das Ertragspotential hier bedeutet dieses, dass jeder hier stillgelegte Hektar 1,5 – 4 Hektar Anbaufläche in anderen Ländern entspricht.
Im Kreis Warendorf stehen ca. 75.000 ha Ackerfläche zur Verfügung. Alleine die 4% Flächenstilllegung machen ca. 3.000 ha aus. Das entspricht einem Getreideerzeugung von ca. 24.000 t. „Die Landwirtschaft im Kreis Warendorf ist gerne bereit ihren Anteil zur Versorgungssicherheit in Deutschland beizutragen. Wir sind in der Lage neben Futtergetreide auch hochwertiges Brotgetreide anzubauen“, stellt Markus Höner fest.
Die Landesregierung in NRW war Vorreiter bei der Umsetzung der Düngeverordnung. Eine modellierte Umsetzung wird ausdrücklich unterstützt. Die Bundesregierung plant nun ein Zurück zu der pauschalen Ausweisung belasteter Gebiete. Sichere Ertragsstandorte, wie in NRW und ganz Deutschland vorhanden, dürfen nicht durch eine pauschale fachlich nicht nachvollziehbare Eingruppierung in belastete Gebiete eingestuft und damit in ihrer Ertragsleistung massiv eingeschränkt werden. Hierbei handelt es sich in NRW um ca. 250.000 ha. Unsere landwirtschaftlichen Betriebsleiter/innen in NRW sind gut ausgebildete Landwirte und bereit auf diesen Flächen aktiv zu produzieren und somit Entlastungen für die Bevölkerung herbeizuführen.
„Wir fordern den Bundeslandwirtschaftsminister auf, sich intensiv bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die 4 % Flächenstilllegung nicht umgesetzt und bei der Düngeverordnung endlich eine wissenschaftlich und fachlich nachvollziehbare Regelung verbindlich eingeführt wird“, stellte abschließend Markus Höner fest.